Heute macht niemand mehr ein Praktikum um wirklich Geld zu verdienen. Die Bezahlung während eines Praktikums variert sehr stark und grundsätzlich hat kein Praktikant Anspruch auf eine Entlohnung. Viele Praktikanten werden überhaupt nicht entlohnt, doch die Frage nach einer kleinen Anerkennung darf ruhig während des Vorstellungsgesprächs gestellt werden. Trotzdem sind heute Berufspraktiker wichtiger denn je.
Man sammelt so während des Studiums bereits erste Berufs- und Praxiserfahrungen – ein entscheidender Faktor bei der späteren Jobsuche. Doch nicht nur die Entlohnung ist zu klären, viel wichtiger ist die Frage nach der Versicherungspflicht des Prktikanten. Grundsätzlich sind Praktikanten, die innerhalb ihres Studiums ein vorgeschriebenes Praktiukum ableisten sozialversicherungsfrei gestellt. Die Dauer des Praktikums, der eventuelle Verdienst und die Wochenarbeitszeit bleiben dabei außer Acht. Wird das Praktikum nicht vorgeschrieben und freiwillig ausgeführt, so muss das Studium auf jeden Fall im Vordergrund stehen, damit auch hier die Sozialversicherungsfreiheit für die Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt. In der Rentenversicherung sind solche Praktikajedoch nur versicherungsfrei, wenn die Entlohnung den monatlichen Betrag von 400 Euro nicht übersteigt.
Praktika außerhalb des Studium sind versicherungspflichtig
Praktika, die bereits vor dem Studium oder nach dem Studium absolviert werden, sind grundsätzlich versicherungspflichtig, da sie als ein normales Arbeitsverhältnis gelten. Da auch Praktikantenstellen nicht einfach zu finden sind, muss man eventuell auch längere Anfahrtswege in Kauf nehmen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Fazit: Als Praktikant kann man sicherlich nicht reich werden – aber entscheidende Erfahrungen sammeln.


Es ist Gesetzlich festgeschrieben das ein Praktikant Entlohnt wird.