Was kostet ein Rechtsstreit?
Ein Gerichtsprozeß kann, im Falle einer Niederlage sehr teuer werden, da in der meisten Fällen hier der Verlierer sämtliche Kosten zu tragen hat. Die Kosten für die Verhandlung richten sich nach dem deutschen Gerichtskostengesetz. Am Ende der Verhandlung spricht das Gericht den sogenannten Kostenentscheid aus, d.h. das gericht teilt mit, wer die Kosten zu tragen hat. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten meist aufgeteilt.
Prozeßkosten setzen sich meist aus Gerichts-und Anwaltskosten plus zusätzliche Aufwendungen zusammen.
Die Prozeßkosten
Unter Prozeßkosten versteht man alle Kosten, die zur Führung eines Rechtsstreits aufgewendet werden müssen. Um sich im Vorfeld die Kosten auszurechnen, kann man im Internet einige Prozeßkostenrechner finden, aber auch der Rechtsanwalt kann genaue Auskunft darüber geben, was, im Falle einer Klage auf den Kläger oder Beklagten an Kosten zukommen wird.
Eine genaue Aussage darüber, wie Teuer ein Prozeß werden wird, kann man ohne Kenntnis des Streitwerts gar nicht machen, nur soviel ist zu sagen, oftmals kann eine Klage fast genauso teuer werden, wie der Streitwert selbst, dass trifft vorallem bei Bagatellklagen zu.
Außergerichtliche Einigung?
Hier ist es ratsam zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung nicht sinnvoller wäre, denn wie das gericht letzendlich entscheidet, kann keiner voraussehen, hier trifft die alte Weisheit “Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Stiefel” zu.
Ein Ende des Prozesses und dessen Ausgang vorherzusagen ist fast unmöglich, deshalb können auch die Kosten nie auf den Cent genau ausgerechnet werden, es wird sich in jedem Fall immer um ungefähre Beträge handeln.
Was tatsächlich auf einen zukommt, zeigt meist erst die Rechnug, vorausgesetzt, der Prozeß wurde verloren. Geht man als Prozeßgewinner aus einer Gerichtsverhandlung, kann man davon aushgehen, dass sämtliche Kosten dem Prozeßgegner auferlegt werden.

